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Geeignete Bereifung schreibt der Gesetzgeber vor – bei den Vermietern gelten Winterreifen als Zusatzoption
Bei der Mietwagenreservierung auf Winterreifen achten
01.12.09
Bonn, 01.12.2009 Autovermieter sind nicht verpflichtet, ihren gesamten Fuhrpark mit Winterreifen auszustatten, da es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Trotzdem sind Autofahrer gemäß Paragraf 2, Absatz 3a dazu angehalten, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. Letztlich steht der Mieter in der Verantwortung, wenn er ohne Winterreifen fährt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) setzt sich dafür ein, dass hier in Zukunft auch der Vermieter in die Pflicht genommen wird. Wichtig ist, dass schon bei der Reservierung Winterreifen verlangt werden.Bucht man bei einer Autovermietung einen Wagen mit Winterreifen, fallen meistens Zusatzkosten an. Die eigene Sicherheit macht die Mehrkosten aber zur wertvollen Investition. Denn gerade im Winter passieren zahlreiche Unfälle, die auf ungeeignete Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise zurückzuführen sind. In die Verantwortung genommen wird der Fahrer. Im Fall eines Unfalls mit dem Mietwagen kann es auch zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn die Bereifung ungeeignet ist. Gert Schleichert vom ACE Auto Club Europa erklärt: „Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung kann in der Haftpflichtversicherung als erhöhte Betriebsgefahr gewertet werden. Im Falle eines Schadens kann es so zu einer Kürzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen“. Der DVR fordert die Verleihfirmen auf, in den Wintermonaten möglichst alle Fahrzeuge mit M+S-Reifen auszurüsten und den Kunden vor Vertragsabschluss über die witterungsbedingt richtige Reifenwahl zu beraten. Darüber hinaus soll in den Mietverträgen auf mögliche rechtliche und versicherungsrelevante Konsequenzen hingewiesen werden. Welche Bereifung „geeignet“ ist, hängt vom konkreten Einzelfall wie dem Wetter oder dem Zustand der Reifen ab. Sommerreifen, auch mit gutem Profil, sind im Winter genauso ungeeignet wie Winterreifen mit schlechtem Profil. Weniger als 4 Millimeter sollte ein Winterreifen nicht haben. Nach der Straßenverkehrsordnung muss die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse angepasst sein. Zuwiderhandlungen werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro geahndet. Bei Behinderung oder Unfall sind 40 Euro fällig – und damit verbunden ein Punkt in Flensburg. Hochauflösendes Bildmaterial steht im Pressebereich zur Verfügung, z. B. Opel Insignia im Schnee. Weitere Artikel in Presseberichte: |
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Bonn, 01.12.2009 Autovermieter sind nicht verpflichtet, ihren gesamten Fuhrpark mit Winterreifen auszustatten, da es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Trotzdem sind Autofahrer gemäß Paragraf 2, Absatz 3a dazu angehalten, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. Letztlich steht der Mieter in der Verantwortung, wenn er ohne Winterreifen fährt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) setzt sich dafür ein, dass hier in Zukunft auch der Vermieter in die Pflicht genommen wird. Wichtig ist, dass schon bei der Reservierung Winterreifen verlangt werden.