DVR - Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Newsbereiche: Aktuelles | Archiv | Presseberichte |

In allen Newsbereichen suchen (Volltext):     
Jetzt auf Regeln und Gesetze im Urlaubsland einstellen
Mit der richtigen Bereifung in den Urlaub
15.12.09
 
Europa hat zollfreie Grenzen. Trotzdem gelten auf den Straßen der Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regeln. Von der Promillegrenze über die Höchstgeschwindigkeit bis zu Richtlinien und Gesetzen zur richtigen Bereifung gilt es in Urlaubsländern viele Vorschriften zu beachten. Reisende sollten spätestens jetzt checken, ob sie mit ihrer Bereifung sicher in den Winterurlaub starten können, um vor Urlaubsantritt im Zweifelsfall der Werkstatt noch einen Besuch abzustatten.

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt allerdings vor, dass Fahrzeuge mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen – in unseren Nachbarländern gibt es zahlreiche weiterer Regeln, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Länder in Europa mit Winterreifenpflicht
Estland: Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 1. März, je nach Wetterlage schon zwischen Oktober und April
Finnland: Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und Ende Februar / Bußgeld: ab 35,- EUR
Italien: Winterreifenpflicht kann bei entsprechender Witterung angeordnet werden / Bußgeld: ab 78,- EUR
Lettland: Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 1. März
Litauen: Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 1. April
Mazedonien: Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. März
Österreich: Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April / Bußgeld: ab 35,- EUR
Schweden: Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 31. März
Slowakei: Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 31. März / Bußgeld: 60,- EUR
Slowenien: Winterreifenpflicht zwischen 15. November und 15. März / Bußgeld: ab 120,- EUR, bei Verkehrsbehinderung ab 400,- EUR
Tschechien: Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 31. März / Bußgeld bis ca. 80,- EUR

Länder in Europa mit eingeschränkter Winterreifenpflicht
Frankreich: Insbesondere im Gebirge können Winterreifen durch Verkehrsschilder angeordnet werden / Bußgeld: 90,- EUR
Liechtenstein: Winterreifenpflicht bei winterlicher Witterung
Serbien: Winterreifenpflicht kann bei entsprechender Witterung vorgeschrieben werden

In der Schweiz sind Winterreifen nicht gesetzlich vorgeschrieben; dennoch empfiehlt es
sich, im Alpenland auf Winterreifen umzurüsten, da Fahrzeughalter bei einem Unfall, der
auf Sommerreifen zurückzuführen ist, zur Mithaftung gezogen werden und ein Bußgeld von
100 CHF fällig wird.

Woran erkenne ich Winterreifen?
Wintertaugliche Reifen lassen sich an drei Merkmalen erkennen: An der M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“), dem Schneeflockensymbol und den zahlreichen Profil-Lamellen. Lamellen sind feine Einschnitte in den Profilblöcken. Sie bilden zusätzliche Griffkanten und sorgen so für eine enge Verzahnung mit dem Schnee beziehungsweise der Fahrbahn. Auch Ganzjahresreifen können die drei Merkmale besitzen, sie sind aber immer nur ein Kompromiss. Ein echter Winterreifen ist dem Ganzjahresreifen im Winter überlegen, ein echter Sommerreifen im Sommer.
   
  Weitere Artikel in Presseberichte:

Kontakt | Impressum