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Winterreifen montiert und Frostschutz in der Scheibenwaschanlage?
Sicher in den Winterurlaub
18.12.09
 
Die Weihnachtsferien beginnen in einer knappen Woche. Viele verbringen die Festtage nicht zu Hause, sondern fahren in den Winterurlaub oder feiern mit ihren Verwandten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt geeignete Bereifung und bei entsprechender Witterung ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage vor. Die Initiative PRO Winterreifen hält darüber hinaus einige Tipps bereit, damit sich Autofahrer für die winterliche Fahrt rüsten können.

Welche Bereifung ist geeignet?
Im Winter sind Winterreifen mit mindestens 4 Millimetern Profil die geeignete Bereifung. Wichtig hierbei: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern. Allerdings schwinden bei weniger als 4 Millimeter Restprofil die Lamellen – der Reifen kann im Zweifelsfall von der Polizei als nicht wintertauglich beurteilt werden. Ein Verwarn- oder Bußgeld ist fällig.

Muss der Luftdruck angepasst werden?
Der Reifenluftdruck sollte alle vier Wochen überprüft und korrigiert werden. Außerdem ist das Gesamtgewicht durch Gepäck und Insassen bei Urlaubsreisen meist höher als sonst, so dass der Luftdruck hier auf jeden Fall angepasst werden muss. Die vom Hersteller empfohlenen Werte stehen meist im Tankdeckel, im Türholm oder in der Betriebsanleitung.

Was muss bei der Verwendung von Schneeketten beachtet werden?
Die Schneeketten sollten der Ö-Norm V5117 entsprechen, um in Ländern, die nur diese Ketten zulassen, kein Bußgeld zu riskieren.
Üblicherweise werden Schneeketten nur auf einer Achse, der Antriebsachse, montiert, bei 4x4-Fahrzeugen auf der Vorderachse. Eine Trockenübung zu Hause erspart eine Menge Ärger im Ernstfall.
Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten liegt bei 50 km/h. Bei der Fahrt sollte immer auf Geräusche und Vibrationen geachtet und gegebenenfalls der Sitz der Ketten überprüft werden. Nach der Fahrt ist es ratsam, die Ketten auf Schäden zu überprüfen, denn Kettenglieder mit einem Verschleiß von 50 Prozent sind nicht mehr gebrauchsfähig.
Auf www.pro-winterreifen.de finden Reisende die wichtigsten Regeln zur Schneekettennutzung in den Alpenländern – von der Mitführpflicht bis zur Höchstgeschwindigkeit.

Was sollte noch beachtet werden?
• Den Wagen vor Fahrtantritt von Eis und Schnee befreien, ein Guckloch in der Scheibe ist zu wenig
• Türschlossenteiser gehört nicht ins Fahrzeug
• Bei längeren Fahrten dürfen warme Decken und Thermoskannen mit Heißgetränken nicht fehlen
• Ist man sich unsicher, ob die Straße rutschig ist, gibt eine Probebremsung Klarheit. Achtung – vorher in den Rückspiegel schauen.
   
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