DVR - Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
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Presseberichte

OLG kritisiert unklare Verordnung [Presseberichte]
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert klare Definitionen. Ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg sorgt für Unruhe: Angeklagt war ein Autofahrer, der im Winter mit Sommerreifen unterwegs war und einen Unfall verursachte. Die Verkehrspolizei ahndete diesen Vorfall wegen überhöhter Geschwindigkeit und nach § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO), der besagt, dass die Bereifung den Wetterverhältnissen angepasst werden müsse.


Winterreifen montiert und Frostschutz in der Scheibenwaschanlage? [Presseberichte]
Die Weihnachtsferien beginnen in einer knappen Woche. Viele verbringen die Festtage nicht zu Hause, sondern fahren in den Winterurlaub oder feiern mit ihren Verwandten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt geeignete Bereifung und bei entsprechender Witterung ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage vor. Die Initiative PRO Winterreifen hält darüber hinaus einige Tipps bereit, damit sich Autofahrer für die winterliche Fahrt rüsten können.


Jetzt auf Regeln und Gesetze im Urlaubsland einstellen [Presseberichte]
Europa hat zollfreie Grenzen. Trotzdem gelten auf den Straßen der Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regeln. Von der Promillegrenze über die Höchstgeschwindigkeit bis zu Richtlinien und Gesetzen zur richtigen Bereifung gilt es in Urlaubsländern viele Vorschriften zu beachten. Reisende sollten spätestens jetzt checken, ob sie mit ihrer Bereifung sicher in den Winterurlaub starten können, um vor Urlaubsantritt im Zweifelsfall der Werkstatt noch einen Besuch abzustatten.


[Presseberichte]
Bonn, 14.12.2009 Die milden Temperaturen der letzten Wochen sind vergessen. Nun heißt es: Morgens Eis kratzen und das Auto anschließend über glatte Straßen steuern. Der Winter stellt an Fahrer und Fahrzeug besondere Herausforderungen. Winterreifen sind Voraussetzung, um jetzt sicher unterwegs zu sein.


Geeignete Bereifung schreibt der Gesetzgeber vor – bei den Vermietern gelten Winterreifen als Zusatzoption [Presseberichte]
Bonn, 01.12.2009 Autovermieter sind nicht verpflichtet, ihren gesamten Fuhrpark mit Winterreifen auszustatten, da es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Trotzdem sind Autofahrer gemäß Paragraf 2, Absatz 3a dazu angehalten, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. Letztlich steht der Mieter in der Verantwortung, wenn er ohne Winterreifen fährt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) setzt sich dafür ein, dass hier in Zukunft auch der Vermieter in die Pflicht genommen wird. Wichtig ist, dass schon bei der Reservierung Winterreifen verlangt werden.

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